Es geht um Prüfschritt Nr. 13 - Gestaltung von Navigationsmechanismen.
Einige Prüfschritte des BITV-Tests, vor allem Punkt 13.4.1 waren für mich nur sehr schwer nachvollziehbar. Die Definitionen sind schwammig, die Umsetzung erzeugte Schweißperlen auf meiner Stirn. Deshalb habe ich umfangreich recherchiert und Erfahrungen mit Gleichgesinnten ausgetauscht. Letzteres brachte mir erst die eigentliche Erkenntnis und schlußendlich auch eine gewisse Sicherheit.
Dieser Punkt war für mich gleich nachvollziehbar. Da er quasi mit jeder erdenklichen Technik realisiert werden kann, möchte ich nicht weiter darauf eingehen.
Das könnten PDF-Dateien, Grafiken, Videos oder Downloadarchive sein. Hier genügt es, das Format direkt im Link oder - auch erlaubt - im Titel zu erwähnen. Grafiksymbole müssen den entsprechenden Alternativtext enthalten. Gibt es mehrere Dateien gleicher Art, könnte man einen kompletten Menüblock mit einer aussagefähigen Überschrift zusammen fassen.
Jede Seite sollte einen separaten Titel bekommen. Dieser sollte dann auch wirklich den Inhalt einleiten b.z.w. kurz beschreiben. Hier gibt es nicht viel zu überlegen. Das Bereitstellen dieser Funktion, auch aus SEO-Sicht, ist einfach ein Muss für ein jedes CMS.
Auf die Definition ähnliche Orientierungshilfe würde ich mich nicht verlassen. Eine Sitemap, die alle Seiten thematisch oder chronologisch listet, ist der sicherste Weg.
Wie bereits oben erwähnt, war dieser Punkt der schwierigste. Hinsichtlich der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten von Navigationen stellt sich automatisch die Frage, welche davon erlaubt oder auf welche man besser verzichten sollte. Als Ergebnis der Auseinandersetzung mit diesem Prüfschritt habe ich versucht, eindeutige Regeln aufzustellen, die keinen Zweifel mehr offen lassen.
Hier hilft die gute alte Breadcrumb Navigation. Deshalb sollte sie wie selbstverständlich in jedes CMS gehören. Dennoch darf auch das Menü selbst für Klarheit sorgen. Es sollte zumindest die Elternseite eindeutig erkennbar sein. Nicht nur visuell.
Es gibt noch 2 Forderungen, die das A+O der barrierefreien Gestaltung darstellen, aber von Entwicklern häufig heftig kritisiert werden. Bei Nichterfüllung erfolgt zugleich eine Abwertung auf schlecht zugänglich.
Verweist ein Linkt auf eine externe Seite, liegt es nahe ein neues Fenster zu öffnen, damit die Webseite nicht verlassen wird. Ich persönlich halte das ebenso für sinnvoll. Meine Meinung hierbei spielt aber leider keine Rolle.
Der Besucher soll nicht entmündigt werden. So kann er laut Argumentation selbst entscheiden, welche Fenster sein Browser öffnet. Allerdings wissen im realen Internetleben die allerwenigsten Nutzer um diese Funktion, geschweige denn, wie sie zu benutzen wäre.
Ich weiß, dass sich darüber viele Menschen richtig ärgern. Mir ist es ja selbst schon passiert, dass mir der Ursprung einer Webseite unwiderruflich verloren gegangen ist. Aber wir wollen uns ja an die Regeln halten.
Klingt auf den ersten Blick vollkommen unlogisch. Nach etwas Überlegung jedoch ist dieser Punkt durchaus nachzuvollziehen und völlig klar. Gang und Gäbe ist es, den aktiven Menüpunkt mit Hilfe von CSS hervorzuheben. Ihn dann aber als Nichtlink zu definieren, ist weniger verbreitet. In der Blogger-Szene ist es sogar üblich, die einleitenden Überschriften der Artikel nochmals auf sich selbst zu verlinken.
Screenreader-Benutzer sind auf wohlgeformte Textstrukturen angewiesen. Sie finden ein Chaos vor, wenn sie am Ende der Seite ihre Links sammeln. Kann man auch Elemente wie <strong/> zur Hilfe nehmen, ist die ganze Angelegenheit immer noch sehr stark von CSS abhängig. Deshalb achtet Rodeo ohne Ausnahme auf diese Regel. Natürlich immer nur so gut, wie der Template-Designer es zulässt.
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